Vorsicht bei niedrigen Stundenverrechnungssätzen

Stundenverrechnungssätze als „Türöffner“ Wenn Ihnen die Ausschreibungsunterlagen für die Unterhaltsreinigung vorliegen – worauf schauen Sie zuerst? Auf die Monatspauschale oder auf den Stundenrechnungssatz? Letzterer wird oft als „Türöffner“ genutzt, da er neben den Leistungskennziffern mit zu der Berechnungsgrundlage einer Kalkulation gehört und somit im Fokus steht. Der Stundenverrechnungssatz beinhaltet den gesetzlichen Mindestlohn, die tariflichen und gesetzlichen Vorgaben, die unternehmens- und auftragsbezogenen Kosten sowie den Gewinn.

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Produktivlohnkosten zu hoch!

Geschäftsführer, Einkaufsleiter, Niederlassungsleiter, Bereichsleiter, Objektleiter usw. hören das nicht gerne.

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Der chaotische Reinigungswagen – ein Zeitfresser!

 „Wer Ordnung hält, ist nur zu faul zum Suchen“  – FALSCH!  – Wer Ordnung hält, entspannt die Nerven und spart Zeit!

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Eine unorthodoxe Lösung

Wieder Staub auf den Versorgungsleisten in den Patientenzimmern

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