Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen
Dolstra Beratung
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Die DGUV-Regel 101-017  Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen findet Anwendung in medizinischen Einrichtungen, bei denen eine Infektionsgefahr von biologischen Arbeitsstoffen ausgehen kann.

 

Hierzu zählen folgende Reinigungsarbeiten:

  Reinigung und Desinfektion der medizinisch genutzten Räume und deren Einrichtungen

  Bettenaufbereitung

  Instrumentenaufbereitung

  innerbetrieblicher Abfalltransport

  innerbetrieblicher Wäschetransport (unreine Seite)

  Reinigung von Fahr- und Transportmitteln (Rettungswagen)

  Reinigung von medizinischen Behandlungseinrichtungen in der Wohlfahrtspflege, z.B. in Heimen bzw. Tagesstätten für Altenpflege

 

Die wichtigsten Informationen im Überblick