Risikomanagement im Krankenhaus aus Sicht der Reinigung
Dolstra Beratung
Risikomanagement

Der Appell der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene für 2014 ist: „Die Krankenhausreinigung dringend zu verbessern!“. Das ist das Ergebnis einer Umfrage aus dem Jahr 2013.

Die Reinigung muss ihren Anteil dazu beitragen, um Patientenzufriedenheit und –sicherheit zu fördern und das Vertrauen der Patienten zu gewinnen.

Zurzeit bestehen noch keine gesetzlichen Grundlagen, die dazu verpflichten, ein Risikomanagementsystem –  in nicht börsennotierten Krankenhäusern bzw. im Bereich Reinigung – einzuführen.

Hinsichtlich des Patientenrechtegesetzes und der DIN EN 15224 ist es von Vorteil im Bereich Reinigung ein verpflichtendes Eigenkontrollsystem einzuführen. Das auch als ein Bestandteil des Risikomanagements betrachtet werden kann.

Das Eigenkontrollsystem „HACCP“, das am 1. Januar 2006 in Kraft trat,  ist für alle Unternehmen, die mit Lebensmittel umgehen – Pflicht. Das HACCP-Konzept wurde bereits 1998 in der Lebensmittelhygiene-Verordnung verankert.

Seit 2002 besteht auch für Wäschereien ein Eigenkontrollsystem  – nach den Europäischen RABC-Standards EN 14065.

Beide Kontrollsysteme erfassen die kritischen Punkte in den verschiedenen Prozessstufen, um dann im Anschluss entsprechende Verfahrensanweisungen zu erstellen.

Ziel ist:

  • die Fehlerquellen auf ein Minimum zu reduzieren
  • den Schutz vor Risiken zu erhöhen

Warum in der Krankenhausreinigung   die Notwendigkeit nicht gesehen bzw. erkannt wurde, auch hier ein Eigenkontrollsystem zu etablieren, lässt sich im Moment noch nicht beantworten.

Da die Patientensicherheit immer mehr in den Mittelpunkt rückt, sind die Kontrollen der einzelnen Reinigungsabläufe entsprechend anzupassen. Das bedeutet, dass ein Eigenkontrollsystem für den Bereich Reinigung eingeführt werden sollte.

Im Einzelnen werden Reinigungsrisiken identifiziert, analysiert, bewertet, bewältigt, überwacht, dokumentiert und kommuniziert.

Der schriftliche Mehraufwand kann im Bedarfsfall vor Schadensersatzansprüchen schützen, weil dieser als beweis führendes Dokument zur Verfügung steht. Das Risikomanagement – ein unterstützendes Instrument – um in Zukunft Unzufriedenheit zu vermeiden.